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   OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 10 LB 83/14   

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OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 10 LB 83/14 (https://dejure.org/2016,10197)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.04.2016 - 10 LB 83/14 (https://dejure.org/2016,10197)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. April 2016 - 10 LB 83/14 (https://dejure.org/2016,10197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 70 Abs 6 EGV 1122/2009; Art 70 Abs 4 EGV 1122/2009; Art 51 EGV 1698/2005; Art 19 Abs 2 EUV 65/2011
    Begehung; CC-Verstoß; Dauergrünlandumbruch; Feststellung; mehrere Verstöße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2016 - 10 LB 32/14

    Bedingung; Betriebsprämie; CC; CC-Verstoß; Cross Compliance; Dauergrünland;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 10 LB 83/14
    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, bestehen gegen die formelle Wirksamkeit des § 2 Abs. 1 Satz 1 DG-ErhVO keine durchgreifenden Bedenken (vgl. zuletzt Urt. v. 31. März 2016 - 10 LB 32/14 - juris und Beschl. v. 27.10.2015 - 10 LA 31/15 - unter Bezug auf den Beschl. v. 23.9.2014 - 10 LA 36/14 -).

    Ferner ist das CC-relevante Verbot in § 2 Abs. 1 Satz 1 DG-ErhVO, Dauergrünland ohne Genehmigung umzubrechen, in Niedersachsen in dem hier maßgeblichen (Betriebsprämien-)Jahr 2011 auch in materieller Hinsicht wirksam gewesen (vgl. zuletzt Urt. v. 31. März 2016 - 10 LB 32/14 -).

    Die Beklagte, auf deren Daten die Berechnung des jeweiligen Dauergrünlandanteils in Niedersachsen beruht, hat im Rahmen des bereits entschiedenen Berufungsverfahrens - 10 LB 32/14 - hinreichende Neuberechnungen vorgelegt, nach denen auch auf der Grundlage des zutreffenden "neuen" Begriffsverständnisses von "Dauergrünland" eine Abnahme des Dauergrünlandanteils in Niedersachsen jedenfalls im Jahr 2011 um mehr als 5 % hinreichend sicher zur Überzeugung des Gerichts festgestellt werden kann, wenn auch nicht in exakter Höhe.

    Da der von der Beklagten antragsgemäß erteilten nachträglichen Genehmigung vom 28. Februar 2013 eine Rückwirkung nicht zu kommt, vermag sie den ungenehmigten Umbruch im Jahr 2011 nachträglich nicht zu heilen (vgl. Senatsurteil vom 31. März 2016 - 10 LB 32/14 -).

    Dass der Kläger die Schläge dennoch ohne vorliegende Genehmigung umgebrochen hat, spricht nach der Senatsrechtsprechung (vgl. das Urteil vom 31. März 2016 - 10 LB 32/14 -) eher für einen Eventualvorsatz, zumindest aber für grobe Fahrlässigkeit.

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 10 LB 82/14

    Begehung; CC-Verstoß; Dauergrünlandumbruch; Feststellung; mehrere Verstöße

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 10 LB 83/14
    Die Betriebsprämienkürzung ist Gegenstand des Parallelverfahrens 10 LB 82/14.

    Er trägt vor, die Beklagte habe ausweislich eines Schreibens des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 6. September 2011 bereits im Jahr 2011 gewusst (Bl. 141 BA B im Parallelverfahren 10 LB 82/14), dass er die Schläge 10 und 60 ungenehmigt umgebrochen habe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte und die Beiakten in diesem und im Parallelverfahren 10 LB 82/14 verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Ebenso wie die Gewährung der Betriebsprämie im Parallelverfahren 10 LB 82/14 ist auch die Bewilligung der Ausgleichszulage an die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen gekoppelt, und zwar über den - durch die Verordnung (EG) Nr. 74/2009 des Rates vom 19. Januar 2009 (Amtsbl. L Nr. 30, S. 100) mit Wirkung ab dem 1. Januar 2009 (vgl. Art. 2 Satz 2 Alt. 1) eingefügten - Art. 50a Verordnung (EG) Nr. 1698/2005.

  • BVerwG, 01.10.2014 - 3 C 31.13

    Gemeinsame Agrarpolitik; Betriebsprämie; Rücknahme; Widerruf; Rückforderung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 10 LB 83/14
    Es braucht jedoch nicht näher geklärt zu werden, inwieweit ein etwaiger Irrtum des Klägers nach dem allein maßgebenden Unionsrecht, das - soweit ersichtlich - weder im Agrarförderrecht noch in der VO (EG/Euratom) Nr. 2988/95 noch sonst allgemein die Anforderungen an einen beachtlichen Irrtum bezogen auf eine Sanktionsvorschrift regelt und etwa im Kartellrecht auch keinen Verbotsirrtum anerkennt (vgl. EuGH - Urt. v. 18.6.2013 - C-681/11 - , sowie allg. zu einem etwaigen Subsumtionsirrtum: BVerwG, Urt. v. 1.10.2014 - 3 C 31/13 -, juris, Rn. 20), vorsatzausschließend wäre.

    Ob diese Folgen gewollt und - soweit sich die Variabilität der absoluten Kürzungssumme zum Nachteil des Landwirts auswirkt - mit dem Grundsatz nulla poena sine lege (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 VO (EG/Euratom) Nr. 2988/95, vgl. dazu nochmals BVerwG, Urt. v. 1.10.2014, a.a.O., Rn. 34) zu vereinbaren sind, kann indes offen bleiben.

  • EuGH, 18.06.2013 - C-681/11

    Ein Rechtsrat einer Anwaltskanzlei oder eine Entscheidung einer nationalen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 10 LB 83/14
    Es braucht jedoch nicht näher geklärt zu werden, inwieweit ein etwaiger Irrtum des Klägers nach dem allein maßgebenden Unionsrecht, das - soweit ersichtlich - weder im Agrarförderrecht noch in der VO (EG/Euratom) Nr. 2988/95 noch sonst allgemein die Anforderungen an einen beachtlichen Irrtum bezogen auf eine Sanktionsvorschrift regelt und etwa im Kartellrecht auch keinen Verbotsirrtum anerkennt (vgl. EuGH - Urt. v. 18.6.2013 - C-681/11 - , sowie allg. zu einem etwaigen Subsumtionsirrtum: BVerwG, Urt. v. 1.10.2014 - 3 C 31/13 -, juris, Rn. 20), vorsatzausschließend wäre.
  • EuGH, 02.10.2014 - C-47/13

    Grund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -Gemeinsame

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 10 LB 83/14
    Wie die Beklagte ausgeführt hat, lag dieser Bekanntmachung allerdings ein Begriffsverständnis des "Grünlandes" zu Grunde, das sich nicht mit dem Verständnis des Europäischen Gerichtshofes in dessen Urteil vom 2. Oktober 2014 (C- 47/13 -) deckte.
  • BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 25.12

    Gemeinsame Agrarpolitik; Agrarbeihilfe; Direktzahlung; Betriebsprämie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 10 LB 83/14
    Diese Regelungssystematik ist für die Umsetzung von CC-Pflichten, die sich aus Richtlinien ergeben, in der Rechtsprechung gebilligt worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.3.2013 - 3 C 25/12 -) und nunmehr im Unionsrecht ausdrücklich geregelt (vgl. Art. 93 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 1306/2013).
  • OVG Niedersachsen, 27.10.2015 - 10 LA 39/15

    Anderweitige Verpflichtungen; Betriebsprämie; CC; Cross Compliance;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 10 LB 83/14
    Eine Grünlandfläche verliert ihren Dauergrünlandstatus, sobald sie zum Zwecke einer anderweitigen Nutzung erstmals umgebrochen worden ist, d.h. bei einer Umwandlung in Ackerland mit der Neuansaat von Ackerpflanzen (vgl. den o.a. Senatsbeschluss v. 27.10.2015 - 10 LA 39/15 -).
  • VG Weimar, 16.02.2021 - 8 K 1115/17

    Umwandlung von Dauergrünland ohne Pflicht zur Neuanlage

    Der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung folgend, verliert eine Grünlandfläche ihren Dauergrünlandstatus, sobald sie zum Zwecke einer anderweitigen Nutzung erstmals umgebrochen worden ist, d. h. bei einer Umwandlung in Ackerland mit der Neuansaat von Ackerpï‚anzen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 27. April 2016 - 10 LB 83/14 -, zit. nach juris).
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